Ausländische Ärztinnen und Ärzte sollen in Zukunft allgemeinsprachliche
Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie
Fachsprachenkenntnisse mindestens auf Niveau C1 nachweisen. Sofern es
sich beim ausländischen Mediziner um einen Muttersprachler handelt oder
der Abschluss in deutscher Sprache abgelegt wurde, gilt dies als
gegeben. Auch Ärztinnen und Ärzte, die eine mindestens dreijährige
Berufsausbildung in deutscher Sprache absolviert oder eine mindestens
zehnjährige deutschsprachige Schulausbildung abgeschlossen haben, müssen
ihre Sprachkenntnisse nicht gesondert belegen.
παραθετω το πιο σημαντικό απόσπασμα απο http://www.telc.net/ueber-telc/aktuelles/zum-eckpunktepapier-der-gesundheitsministerkonferenz-vom-26-und-27-juni-2014/
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